Reisen mit Hunden in
die EU
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| Achtung! Ab 1. Oktober 2004 gelten
für das Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen in
oder durch die Länder der Europäischen Union (EU)
neue Vorschriften. Die wichtigsten Neuerungen
betreffen die Kennzeichnung der Tiere mittels
Mikrochip oder Tätowierung und die Verwendung neuer
Ausweise. |
Der
neue Heimtierausweis für Reisen mit Hund, Katze oder
Frettchen in die Länder der Europäischen Union (EU) ist
ab sofort bei Tierärzten und Tierärztinnen erhältlich.
Damit wird das Reisen mit Heimtieren auch unter den seit
dem 1. Oktober verschärften Einreisebestimmungen der EU
wieder leichter. Mit dem Heimtierausweis, den jeder
Tierarzt und jede Tierärztin in der Schweiz ausfüllen
kann, einer gültigen Tollwutimpfung und einer
Kennzeichnung per Mikrochip oder Tätowierung ist der
Grenzübertritt in die EU möglich. Die Länder Schweden,
Norwegen, Irland, das Vereinigte Königreich sowie Malta
behalten vorderhand ihre Sonderbestimmungen.
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Heimtierpass
Den Ausweis hat die
Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte zusammen mit dem
Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) ausgearbeitet. Das
Dokument hat gegenüber der Veterinärbescheinigung einige
Vorteile. Alle Tierärzte und Tierärztinnen der Schweiz
mit Praxisbewilligung können den Ausweis rechtsgültig
ausfüllen. Er ist zudem während des gesamten Lebens
eines Tieres gültig. Der empfohlene Verkaufspreis
beträgt Fr. 25.00, darin sind jedoch nicht die Kosten
für einen ev. noch nicht vorhandenen Mikro-Chip
enthalten.
Wie
bisher ist für Reisen mit Heimtieren eine Tollwutimpfung
nötig. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor dem
Grenzübertritt erfolgt sein und darf nicht länger als 12
Monate zurückliegen. Die 30-tägige Wartefrist entfällt
bei jährlich nachgeimpften Tieren. Weitere Infos können
direkt auf der Homepage vom
Bundesamt für
Veterinärwesen
bezogen werden.
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