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 Tierpass - Heimtierausweis - Tierausweise
 
 
  
 
 
 
Reisen mit Hunden in die EU
 
Achtung! Ab 1. Oktober 2004 gelten für das Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen in oder durch die Länder der Europäischen Union (EU) neue Vorschriften. Die wichtigsten Neuerungen betreffen die Kennzeichnung der Tiere mittels Mikrochip oder Tätowierung und die Verwendung neuer Ausweise.

Der neue Heimtierausweis für Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen in die Länder der Europäischen Union (EU) ist ab sofort bei Tierärzten und Tierärztinnen erhältlich. Damit wird das Reisen mit Heimtieren auch unter den seit dem 1. Oktober verschärften Einreisebestimmungen der EU wieder leichter. Mit dem Heimtierausweis, den jeder Tierarzt und jede Tierärztin in der Schweiz ausfüllen kann, einer gültigen Tollwutimpfung und einer Kennzeichnung per Mikrochip oder Tätowierung ist der Grenzübertritt in die EU möglich. Die Länder Schweden, Norwegen, Irland, das Vereinigte Königreich sowie Malta behalten vorderhand ihre Sonderbestimmungen.

 

  Heimtierpass

Den Ausweis hat die Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte zusammen mit dem Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) ausgearbeitet. Das Dokument hat gegenüber der Veterinärbescheinigung einige Vorteile. Alle Tierärzte und Tierärztinnen der Schweiz mit Praxisbewilligung können den Ausweis rechtsgültig ausfüllen. Er ist zudem während des gesamten Lebens eines Tieres gültig. Der empfohlene Verkaufspreis beträgt Fr. 25.00, darin sind jedoch nicht die Kosten für einen ev. noch nicht vorhandenen Mikro-Chip enthalten.

Wie bisher ist für Reisen mit Heimtieren eine Tollwutimpfung nötig. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein und darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Die 30-tägige Wartefrist entfällt bei jährlich nachgeimpften Tieren. Weitere Infos können direkt auf der Homepage vom Bundesamt für Veterinärwesen bezogen werden.

 

 
 


 

 

 

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